Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Staufer Alltags- und Betreuungshilfe UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Staufer Alltags- und Betreuungshilfe UG, Bocksgasse 11, 73525 Schwäbisch Gmünd (im Folgenden „Dienstleister“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen und stundenweiser Betreuung.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Dienstleister dies schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Auftraggebers sowie der Qualifikation des eingesetzten Personals.
- Zu den möglichen Leistungen zählen unter anderem:
- Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigung und Putzen von Wohnräumen
- Einkäufe und Besorgungen
- Bügeln, Wäsche waschen, kleinere Näharbeiten
- Arzt- und Behördengänge, Begleitung zu Terminen
- Spaziergänge, Freizeitbegleitung
- Unterstützung beim Schreiben, Telefonieren und kleineren Verwaltungsaufgaben
- Weitere, individuell vereinbarte Aufgaben
§ 3 Pflichten des Dienstleisters
- Der Dienstleister verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, zuverlässig und termingerecht zu erbringen.
- Das eingesetzte Personal ist fachlich qualifiziert, geeignet und wird nach Möglichkeit kontinuierlich eingesetzt, sodass der Auftraggeber möglichst von denselben Betreuungspersonen betreut wird.
- Der Dienstleister sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften, Sicherheits- und Hygienestandards eingehalten werden.
- In Notfällen, insbesondere bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands des Auftraggebers, informiert der Dienstleister unverzüglich die vom Auftraggeber benannte Kontaktperson.
- Der Dienstleister stellt sicher, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt und sozialversichert sind.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Dienstleister die Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann, z. B. durch Zugang zu Räumlichkeiten, Strom, Wasser und notwendige Informationen.
- Rechnungen sind pünktlich, spätestens 14 Tage nach Erhalt, zu begleichen.
- Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen; bei späteren Absagen kann eine Ausfallgebühr von 50 % der vereinbarten Leistung berechnet werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Leistungsnachweis jeweils am Ende der Dienstleistung zu unterschreiben.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter des Dienstleisters abzuwerben oder zu illegalen Tätigkeiten anzustiften (siehe § 8).
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.
- Rechnungen werden monatlich gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
- Bei Abrechnung über die Pflegekasse müssen die erforderlichen Formalitäten (Abtretungserklärung etc.) erfüllt werden.
- Nicht von der Pflegekasse gedeckte Beträge sind vom Auftraggeber zu zahlen.
- Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Preise bei sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen.
§ 6 Leistungsnachweis
- Die erbrachten Leistungen werden täglich dokumentiert und vom Auftraggeber gegengezeichnet.
- Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine Kopie des Leistungsnachweises per E-Mail.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und endet durch Kündigung oder Tod des Auftraggebers.
- Ordentliche Kündigung:
- Auftraggeber: 1 Woche Frist
- Dienstleister: 4 Wochen zum Monatsende
- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, z. B. bei:
- dauerhafter stationärer Unterbringung des Auftraggebers
- Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten
- erheblichen Behinderungen der Betreuung durch das Verhalten des Auftraggebers
- medizinischer Indikation, dass der Betreuungsaufwand nicht mehr not wendigist
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Verbot der Anstiftung zur Schwarzarbeit und Abwerbung von Mitarbeitern
- Schwarzarbeit / illegale Beschäftigung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Mitarbeiter des Dienstleisters zu Handlungen zu veranlassen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen (insbesondere Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz).
- Dazu gehört insbesondere, Mitarbeiter zu Tätigkeiten außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens oder ohne ordnungsgemäße Abrechnung zu bewegen.
- Jede Anstiftung oder jeder Versuch gilt als erhebliche Vertragsverletzung.
- Verstöße können straf- oder bußgeldrechtlich verfolgt werden; der Dienstleister ist berechtigt, diese den zuständigen Behörden zu melden.
- Während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende darf der Auftraggeber keine Mitarbeiter des Dienstleisters abwerben oder beschäftigen,weder selbst noch über Dritte.
- Abwerbung umfasst insbesondere:
- direkte oder indirekte Angebote zur Anstellung oder selbstständigen Tätigkeit
- Vermittlung von Kontakten zu Dritten mit dem Ziel, die Tätigkeit beim Dienstleister zu beenden
- Versuche, Mitarbeiter zu beeinflussen, ihre Tätigkeit beim Dienstleister aufzugeben
- Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe nach billigem Ermessen festgelegt wird.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche des Dienstleisters bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftung
- Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Keine Haftung für Schäden aus höherer Gewalt oder durch falsche Angaben des Auftraggebers.
§ 10 Datenschutz
- Der Dienstleister und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Personenbezogene Daten werden nur für die Vertragserfüllung genutzt.
- Kunden haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten.
§ 11 Notfälle
- In Notfällen informiert der Dienstleister unverzüglich die vom Auftraggeber benannte Kontaktperson.
- Kunden haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten.
§ 12 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.